International versicherte Leistungen
- Schadensersatz-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Erweiterter Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Vorsorge-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
In Deutschland versicherte Leistungen
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Nicht-Verkehrssachen
- Beratungs-Rechtsschutz für Betreuungsverfahren
- Beratungs-Rechtsschutz für Patientenverfügung
Versicherungssummen
- Europaweit unbegrenzte Deckungssumme
- Weltweit bis zu 1.000.000 Euro je Rechtsschutzfall - begrenzt auf die gesetzlichen Gebühren, die bei der
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Deutschland angefallen wären - Im erweiterten Straf-Rechtsschutz bis zu 300.000 Euro je Rechtsschutzfall. Diese Versicherungssumme stellt
zugleich die Gesamtversicherungssumme für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle im
erweiterten Straf-Rechtsschutz dar. - Im Beratungs-Rechtsschutz für Betreuungsverfahren bis zu 1.000 Euro
- Im Beratungs-Rechtsschutz für Patientenverfügungen bis zu 250 Euro
- Weltweit bis zu 200.000 Euro Strafkaution je Rechtsschutzfall (darlehensweise)
- Im erweiterten Straf-Rechtsschutz weltweit bis zu 300.000 Euro Strafkaution je Rechtsschutzfall (darlehensweise)
Tarifinfos
- Versicherungsschutz für Privatpersonen und Mitarbeiter von Unternehmen (Angehörige sind beitragsfrei mitversichert)
- weltweite Gültigkeit
- keine Altersbegrenzung
- Beendigung der Versicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich
- Selbstbeteiligung von 500 Euro pro Rechtsschutzfall
natürliche Personen/angestellte Mitarbeiter 178,56 Euro Freiberufler 196,32 Euro Einschränkungen beim Versicherungsschutz
Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz im erweiterten Straf-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen,- wenn der Versicherte als Führer von Motorfahrzeugen betroffen ist und eine verkehrsrechtliche Vorschrift
verletzt haben soll - wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit Krieg, feindseligen oder terroristischen Handlungen, Aufruhr oder
inneren Unruhen gegeben ist - in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Domain-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten
oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum - aus dem Kartell- und sonstigem Wettbewerbsrecht und
- in ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen, Gewinnzusagen sowie Termin- oder vergleichbaren
Spekulationsgeschäften sowie der Anschaffung und Veräußerung von Effekten (z. B. Anleihen,
Aktien, Investmentanteilen) sowie der Beteiligungen an Kapitalanlagegesellschaften (z. B. Abschreibungsgesellschaften,
Immobilienfonds).
Kein Rechtsschutz besteht für Verbrechen.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
- wenn der Versicherte als Führer von Motorfahrzeugen betroffen ist und eine verkehrsrechtliche Vorschrift
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