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Expat Private

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Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung EXPAT PRIVATE bietet Schutz für Ausländer*innen, die für eine gewisse Zeit in Deutschland leben werden. Die Versicherung ist auch bei Arzt- und Krankenhausbesuchen im Heimatland gültig.

  • Expat Private

    Leistungsstarke Auslandskrankenversicherung für Ausländer*innen in Deutschland.

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    • Versicherungsschutz für vorübergehende Aufenthalte von Ausländer*innen in Deutschland
    • Reisen innerhalb der Europäischen Union, im Schengen-Raum sowie nach Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt sind ebenfalls versichert
    • Versicherungsschutz in allen anderen Ländern und Regionen für akut auftretenden Behandlungsbedarf (maximal 42 Tage pro Versicherungsjahr)
    • höchstversicherbares Alter beträgt 66 Jahre
    • maximale Versicherungsdauer 5 Jahre 
    • Beendigung der Versicherung zum Ablauf des auf die Kündigung folgenden Monats
    • Assistance-Leistungen (24h-Notfallrufnummer)
    • weltweite Patienten-Rechtsschutzversicherung
  • Ambulante Heilbehandlungen
    Stationäre Heilbehandlungen
    Arznei-, Verbands-, Heilmittel
    Zahnmedizinische Heilbehandlung
    Zahnersatz/Kieferorthopädische Maßnahmen
    Vorsorgeuntersuchungen
    Impfungen
    Covid-19-Impfung
    Schwangerschaft und Entbindung
    Unfruchtbarkeitsbehandlungen
    Hilfsmittel
    Sehhilfen
    Augenlasern
    Psychotherapie
    Krankentransporte / Rücktransporte / Überführungen
    Nachhaftung
    Vorerkrankungen
    Patienten-Rechtsschutzversicherung
    Medizinische Assistance
    Feel Good Package
    Jahreshöchstbetrag
    Diese Tabelle stellt die wichtigsten Leistungen und Ausschlüsse vor. Die vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Teil I und II.
  •   Beitrag
    Versicherungsberechtigte Person 194 Euro
    Familienangehörige 262 Euro

    Bitte beachten Sie, dass bei einem Vertragsabschluss der volle Monatsbeitrag fällig wird, unabhängig vom Tag des Abschlusses.

    • Leistungen bei Krankheiten und Beschwerden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind oder bestehen bzw. die während der vereinbarten Wartezeit eingetreten sind
    • eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung
    • Behandlungen wegen Sterilität einschließlich künstlicher Befruchtung und alle dazugehörigen Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen
    • Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren sowie Behandlungen eines Abhängigkeitssyndroms und deren Folgen