Skip to main content
Vorteile des BDAE

Vorteile des BDAE

Es gibt viele gute Gründe, warum Sie dem BDAE ihr Vertrauen schenken sollten. Überzeugen Sie sich von unseren Vorteilen!

Versicherungen können auch im Ausland abgeschlossen werden

Sie befinden sich bereits im Ausland und wollen von dort eine Auslandskrankenversicherung abschließen? Bei fast allen Versicherungen des BDAE ist dies kein Problem. Sie können Ihre Versicherung außerdem im Ausland verlängern. Bei den meisten anderen Versicherern ist dies nicht möglich, weil die versicherte Person als Versicherungsnehmerin fungiert. Diese muss bei Versicherungsabschluss in Deutschland sein.

Wir schließen keine Berufsgruppen aus

Einige Versicherer schließen bestimmte Berufsgruppen (z. B. Tauchlehrer*in oder Sportler*in) vom Versicherungsschutz aus. Wir tun dies nicht.

Bei vielen unserer Tarife gibt es keine Leistungsgrenzen

Insbesondere lokale ausländische Versicherer begrenzen den Versicherungsschutz beispielsweise bis zu einer Deckungssumme von 30.000 Euro jährlich. Dies ist insbesondere sehr kritisch bei schweren Erkrankungen wie Krebs oder unfallbedingten Erkrankungen, deren Behandlung sehr kostenintensiv ist. Unter Berücksichtigung der geltenden Versicherungsbedingungen begrenzen wir nahezu keine Leistungen in monetärer Hinsicht.

Unser Geltungsbereich ist weltumspannend

Gesetzliche Krankenkassen zahlen lediglich innerhalb der Europäischen Union (EU) und außerhalb der EU und im Rahmen einer Auslandsentsendung, wenn ein Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik im Bereich der Gesundheitsversorgung besteht. Die BDAE-Versicherungen leisten weltweit. Lediglich der Aufenthalt in den USA und der Schweiz ist bei einigen Tarifen eingeschränkt und es gelten mitunter spezielle Heimatlandregelungen.

Heimataufenthalte sind mitversichert

Wir wissen, dass Sie darauf sehr viel Wert legen. Wer auf Heimatbesuch ist und dort erkrankt, möchte selbstverständlich auch vor Ort behandelt werden und die Kosten erstattet bekommen. Die meisten BDAE-Produkte gewährleisten dies in jedem Fall – und zwar je nach Tarif drei bis sechs Monate (kumuliert) pro Versicherungsjahr.

Versicherungsschutz bis ans Lebensende

Mit Ausnahme des BDAE gibt es kaum einen Versicherer, der seinen Kunden Auslandskrankenversicherungsschutz bis ans Lebensende bietet. Mit EXPAT INFINITY haben wir die Lösung für Sie im Portfolio, die Sie bis ans Lebensende absichert.

Leistung auch in Kriegs- und Krisengebieten

Der BDAE leistet auch, wenn Versicherte in solchen Gebieten zu Schaden kommen. Voraussetzung: keine aktive Kriegsteilnahme des oder der Versicherten.

Versicherungsschutz in Ländern mit Seuchengefahr

Nicht alle Anbieter sichern Risiken im Bereich von Seuchen (z. B. Ebola) ab. Der BDAE leistet auch, wenn Versicherte sich in gefährdeten Gebieten aufhalten. Voraussetzung: keine aktive Gefährdung des oder der Versicherten.

Assistance-Leistungen im Versicherungsschutz

Diese 24/7 abrufbaren Service- und Rückholleistungen sind essentiell, wenn Deutsche sich im Ausland aufhalten. Insbesondere der medizinisch notwendige Krankenrücktransport sollte niemals fehlen!

Patientenrechtsschutz bei medizinischen Behandlungsfehlern

Jeder zehnte Patient bzw. jede zehnte Patientin erleidet allein in Europa nach medizinischer Behandlung Schäden. Insbesondere im Ausland ist das Risiko einer Fehlbehandlung, etwa aufgrund einer schwierigeren sprachlichen Verständigung und unterschiedlicher medizinischer Standards, groß. Der BDAE hat gemeinsam mit der ARAG als einziger Anbieter im Auslandskrankenversicherungsmarkt eine weltweit gültige Patientenrechtsschutz-Versicherung in Ihre Krankenversicherungen integriert.

Wir haben besonders faire Produkte

Unsere lebenslang gültige Auslandskrankenversicherung EXPAT INFINITY passt sich individuell an Ihren Aufenthalt an: Die Höhe des Versicherungsbeitrags bemisst sich nämlich nach der jeweiligen Länderzone, in der sich der oder die Versicherte aufhält. Auch das Alter und verschiedene Selbstbehaltsstufen beeinflussen, was Sie für den Schutz zahlen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Risikozuschläge zu erheben, wenn Vorerkrankungen bestehen.